Finden Sie hier einige Antworten auf häufig gestellte Fragen:

1. Hat der bbb auch Erwartungen an Schulen und Institutionen, die Referenten anfragen? Ja!

Wir können Vorträge nur anbieten, wenn Sie unsere Teilnahmebedingungen (AGB) annehmen und damit

  • bitte Wunschthema, Wunschreferenten (siehe „Unsere Referenten“) und Ihre Kontaktdaten eingeben.
    Die Anfragen für die Termine eines Kalendermonats müssen möglichst einen Monat im Voraus eingegangen sein (Fristende = Monatsende). Beispiel: Wunschtermin im Juni: Anmeldefrist endet am 30. April, damit uns ausreichend Zeit für die Referentenanfrage verbleibt.
    Der Referent erhält dann eine Liste aller für ihn/Sie eingegangenen Anfragen und wählt aus dieser Liste die für ihn/sie realisierbaren Terminanfragen aus. Die Auswahl obliegt ausschließlich dem Referenten / der Referentin; er / sie ist in seiner / ihrer Wahl völlig frei und an keinerlei Vorgaben gebunden.
    Sie erhalten innerhalb von zwei Kalenderwochen eine Zusage oder Absage, bzw. eine Kontaktaufnahme, um einen abweichenden Termin zu finden. Erhalten Sie innerhalb von zwei Kalenderwochen keine Nachricht, gilt dies als Absage!
  • Sie stellen bitte Veranstaltungsraum und Zeit (nach Absprache 45 bis 90 Minuten) zur Verfügung. Wir können auch andere Formate einrichten (Tage der Wissenschaften, Abendveranstaltungen), wenn Sie uns die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
  • Sie stellen bitte zuverlässig ein Publikum von mindestens 15 Zuhörern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere hochkarätigen Referenten nicht vor zu kleinen Gruppen sprechen lassen möchten. Wir sind uns der organisatorischen Schwierigkeiten, ggf. mehrere Gruppen, Grund-oder Leistungskurse zusammenzufassen, dabei durchaus bewusst, wollen aber unsere freiwilligen Referenten nicht verlieren, die für Ihr freiwilliges Engagement nicht vergütet werden.
  • Sie informieren den Referenten und den bbb bitte über die verfügbare Projektionstechnik, stellen diese zur Verfügung und übernehmen Auf-und Abbau von Projektionstechnik sowie ggf. Bestuhlung und soweit erforderlich Beschilderung.
  • Sie stellen dem Referenten rechtzeitig eine genaue Anfahrtsbeschreibung zur Verfügung (Auto, öffentliche Verkehrsmittel) und stellen sicher, dass der Zugang zum Veranstaltungsort möglich ist (Veranstaltungsraum leicht zu finden, Gebäude zugänglich und offen…).
  • Sie stellen sicher, dass der Referent / die Referentin Ihren Vortrag unter zumutbaren Bedingungen halten kann und eventuelle Diskussionen in einem sachlichen Rahmen geführt werden. Sie stellen die Referentin / den Referenten bei Beginn kurz vor.
  • Sie informieren den Referenten und den bbb bitte rechtzeitig für den Fall, dass ein vereinbarter Vortrag aus Gründen, die bei Ihnen oder in Ihrem beruflichen Umfeld liegen, abgesagt werden muss.
  • Sie informieren den Referenten und den bbb rechtzeitig im Voraus über die Art der Teilnehmer (Eltern, Lehrer, Klassenstufe), voraussichtliche Teilnehmerzahl und das ungefähre Vorwissen (Grundkurs, Leistungskurs, AG, Semesterthemen, …).

2. Wird über die Veranstaltungen berichtet? Ja, gegebenenfalls:

  1. Sie stellen uns nach der Veranstaltung bitte die Teilnehmerzahl zur Verfügung.
  2. Wir erfragen nach der Veranstaltung Ihre Zufriedenheit mit der Veranstaltung mit Hilfe eines einseitigen kurzen Fragebogens, damit wir „Call a Scientist“ kontinuierlich verbessern können.
  3. Sie gestatten dem Biotechnologieverbund Berlin-Brandenburg (bbb) e.V. über die Veranstaltung im Rahmen seiner internen und externen Berichterstattung (Jahresbericht, Homepage und Informationsmaterial des bbb e.V.) und seiner Öffentlichkeitsarbeit für die Bewerbung von „Call a Scientist“ unter Nennung Ihrer Organisation (Schule, Verein, Firma, Behörde…) zu berichten.

3. Kommt der Referent/die Referentin allein? Kann sein, muss aber nicht:

  1. Sie gestatten , dass der Referent von einem Mitglied, Mitarbeiter oder einer sonst vom bbb dafür benannten und ermächtigten Person – z.B. zum Zweck der Berichterstattung oder der Ermittlung der Teilnehmerzufriedenheit – begleitet Sie gewähren dieser Person Zugang zur Veranstaltung. Gleiches gilt für eine Begleitperson, die der Referent selbst wünscht (z.B. ein Mitarbeiter, Student…).

4. Wofür garantiert der Biotechnologieverbund?

„Call a Scientist“ ist eine Initiative auf Basis ehrenamtlichen Engagements. Unsere Referenten bringen sich freiwillig und ohne Vergütung ein. Der Biotechnologieverbund Berlin-Brandenburg (bbb) e.V. finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen und Zuwendungen und stellt den Kontakt zwischen Ihnen und den Referenten aus seinen Vereinsmitteln her.

Daher können wir „Call a Scientist“ für Sie kostenfrei gestalten, aber andererseits:

  1. Können wir für Vorträge und Veranstaltungen im Rahmen von „Call a Scientist“ keinerlei Haftung gleich welcher Art, welchen Umfangs und welchen Grundes übernehmen.
  2. Wir können nicht für das Zustandekommen, die Qualität und den Erfolg der Veranstaltungen und Vorträge garantieren oder haften.
  3. Wir können nicht dafür garantieren, dass Ihr Wunschthema oder Ihr Wunschreferent vermittelt werden können.
  4. Wir können nicht ausschließen, dass vereinbarte Vorträge seitens des Referenten aufgrund von Krankheit, unvorhersehbarer beruflicher Verpflichtungen, höherer Gewalt oder anderer Gründe nicht eingehalten werden können. Wir bitten unsere Referenten für diesen Fall um rechtzeitige Information, können dafür aber keine Garantie oder Haftung übernehmen. Sie stellen in diesem Fall sowohl den Biotechnologieverbund Berlin-Brandenburg e.V. als auch den Referenten oder seinen Arbeitgeber von allen Ansprüchen frei.
  5. Der Biotechnologieverbund Berlin-Brandenburg e.V. (bbb e.V.) als Träger und Veranstalter der Initiative „Call a Scientist“ bietet die Initiative „Call a Scientist“ zur Verbesserung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit an, ist dazu aber nicht verpflichtet. Der bbb e.V. behält sich daher vor, Anfragen von Interessenten ohne Angabe von Gründen nicht zu bearbeiten oder abzulehnen. Interessenten haben keinen Anspruch auf Teilnahme an „Call a Scientist“ und können keine Ansprüche gleich welcher Art, auch nicht auf Berücksichtigung oder Vermittlung von Referenten im Rahmen des Programms „Call a Scientist“ geltend machen.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teilnahmebedingungen) für Schulen, Bildungsreinrichtungen und Referenten / Referentinnen finden Sie im Volltext hier: